§ 13 WHG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1992

5. Abschnitt

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Verweisungen auf andere Bundesgesetze

§ 13

§ 13. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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