Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
§ 13.05.
Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach ÖNORM EN 22922 72 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2022
Gesetzesnummer
10011484
Dokumentnummer
NOR40057132
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