§ 1305 BSO

Alte FassungIn Kraft seit 04.5.1996

Höchstzulässiges Betriebsgeräusch

§ 13.05.

Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach ÖNORM EN 22922 72 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2022

Gesetzesnummer

10011484

Dokumentnummer

NOR40057132

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)