Frequenznutzungsgebühren für Radaranlagen
§ 12.
Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Radaranlage beträgt die Gebühr jährlich 500 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2024
Gesetzesnummer
20012770
Dokumentnummer
NOR40266854
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