Sicherheits- und Zertifizierungskonzept
§ 12
(1) Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept des ZDA hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Namen des ZDA,
- 2. Adresse und Staat der Niederlassung des ZDA,
- 3. Art, Anwendungsbereich und Erbringung der bereitgestellten Signatur- und Zertifizierungsdienste,
- 4. Verfahren zur Antragstellung,
- 5. gegebenenfalls Art und Weise der Aufnahme von Pseudonymen sowie von Angaben über eine Vertretungsmacht oder sonstige rechtlich erhebliche Eigenschaften des Signators in das Zertifikat,
- 6. Geschäftszeiten,
- 7. Erzeugung der Signaturerstellungsdaten des ZDA,
- 8. Format der Signaturerstellungsdaten des ZDA,
- 9. Signaturprüfdaten, gegebenenfalls das Zertifikat des ZDA,
- 10. Erzeugung der Signaturerstellungsdaten der Signatoren,
- 11. Format der Signaturerstellungsdaten der Signatoren,
- 12. eingesetzte Verfahren zur Erstellung der bereitgestellten Signaturen (Hashverfahren und Verfahren zur Verschlüsselung des Hashwerts),
- 13. Liste der eingesetzten, bereitgestellten und empfohlenen Signaturprodukte,
- 14. Sicherheit der Autorisierungscodes,
- 15. gängige Formate, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllen, sowie gegebenenfalls Methoden zur Verhinderung dynamischer Veränderungen,
- 16. Formate und Gültigkeitsdauer der Zertifikate,
- 17. technische Normen, Zugangsmodalitäten sowie Aktualisierungs- und Verfügbarkeitszeitraum für die bereitgestellten Verzeichnis- und Widerrufsdienste einschließlich des Zeitraums der Sperre,
- 18. gegebenenfalls Verfügbarkeitszeitraum bereitgestellter Zeitstempeldienste,
- 19. nachvollziehbare und allgemein verständliche Methode zur sicheren Signaturprüfung,
- 20. Format der Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen, Störfällen und besonderen Betriebssituationen,
- 21. Schutz der technischen Komponenten vor unbefugtem Zugriff,
- 22. Schutz der Einrichtungen des ZDA vor unbefugtem Zutritt.
(2) Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept für einen qualifizierten Zeitstempeldienst hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Namen des ZDA,
- 2. Adresse und Staat der Niederlassung des ZDA,
- 3. Art, Anwendungsbereich und Erbringung der bereitgestellten Zeitstempeldienste,
- 4. Signaturprüfdaten des Zeitstempeldienstes,
- 5. eingesetzte Verfahren zur Erstellung der bereitgestellten Zeitstempel,
- 6. Formate des Zeitstempels,
- 7. Verfügbarkeitszeitraum der Zeitstempeldienste,
- 8. nachvollziehbare und allgemein verständliche Methode zur Prüfung der Zeitstempel,
- 9. Form der Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen, Störfällen und besonderen Betriebssituationen,
- 10. Schutz der technischen Komponenten vor unbefugten Veränderungen.
(3) Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept ist der Aufsichtsstelle in elektronischer Form in einem gängigen Format vorzulegen. Es muss mit der elektronischen Signatur (§ 5 Abs. 3 SigG) des ZDA versehen sein. Zusätzlich hat der ZDA das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept sowie eine klar und allgemein verständlich formulierte Zusammenfassung des Konzepts in einem gängigen Format bereit zu halten.
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