§ 12.
Diese Vorschrift tritt mit 1. Jänner 1957 in Wirksamkeit. Gleichzeitig treten der Erlaß vom 20. März 1929, mit dem eine Vorschrift über die Prüfung für den Dienst der Verwaltungsbeamten der Gerichtshofgefängnisse, der gleich eingerichteten bezirksgerichtlichen Gefängnisse, der Strafanstalten und der Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige erlassen wurde (JABl. Nr. 12/1929), und die Punkte 6 bis 10 des Erlasses vom 11. September 1947, JMZl. 48.862/1947, betreffend die Zulassung zur Ausbildung für den Verwaltungsdienst - Gang und Abschluß
derselben - außer Wirksamkeit (JMZl. 70.980/1956).
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2025
Gesetzesnummer
10008157
Dokumentnummer
NOR12094222
alte Dokumentnummer
N61956101840
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