§ 12 Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.1982

Inkrafttreten der Verordnung

§ 12.

Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft. Zeugnisse nach § 5 können bereits vor diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018

Gesetzesnummer

10008521

Dokumentnummer

NOR12099927

alte Dokumentnummer

N6198228286L

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