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§ 12 Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.11.2016

Übergangsphase

§ 12

Grundausbildungen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, können nach den bis dahin gültigen Bestimmungen abgeschlossen werden.

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