§ 12 FPG-DV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Verweise

§ 12

§ 12. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.

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