Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3
§ 12
Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anwenden.
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