§ 12 ExSV 1996

Alte FassungIn Kraft seit 12.6.1996

Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3

§ 12

Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)