Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
§ 12
Neue schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
§ 12
Neue schienengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden.
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