Bezirksschulrat.
§ 12
Der Bezirksschulrat besteht aus dem Vorsitzenden des Bezirksschulrates, dem Kollegium des Bezirksschulrates und dem Amt des Bezirksschulrates.
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Bezirksschulrat.
§ 12
Der Bezirksschulrat besteht aus dem Vorsitzenden des Bezirksschulrates, dem Kollegium des Bezirksschulrates und dem Amt des Bezirksschulrates.
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