§ 11c K-BWG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1973

§ 11c

Unvereinbarkeit

Der Landesleiter darf nicht gleichzeitig die Funktion eines Bezirksleiters oder eines Einsatzleiters und ein Bezirksleiter nicht gleichzeitig die Funktion eines Einsatzleiters ausüben. Die Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter dürfen keine weitere Funktion in der Kärntner Bergwacht ausüben.

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