Geschlechtsneutrale Formulierung
§ 11.
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023
Gesetzesnummer
20003200
Dokumentnummer
NOR40049702
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