Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
IV. ABSCHNITT
Akademische Grade
§ 11.
Absolventinnen dieses Studienversuches ist der akademische Grad „Magistra der Naturwissenschaften“, lateinische Bezeichnung „Magistra rerum naturalium“, Absolventen dieses Studienversuches der akademische Grad „Magister der Naturwissenschaften“, lateinische Bezeichnung „Magister rerum naturalium“, jeweils abgekürzt „Mag. rer. nat.“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12125348
alte Dokumentnummer
N7199433121J
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