3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und
ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
§ 11.
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale
Büro ........................................ 50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro
Schutzrecht ................................. 50 Euro,
3. die Veröffentlichung der Übersetzung der
internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)