§ 11 PAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

3. Abschnitt

Anmeldungen auf Grund des PCT An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und
ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

§ 11.

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale

Büro ........................................ 50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro

Schutzrecht ................................. 50 Euro,

3. die Veröffentlichung der Übersetzung der

internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.

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