Nummernübertragung nach Vertragsende
§ 11.
Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn die Portierung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Telefondienstebetreiber beantragt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021
Gesetzesnummer
20007709
Dokumentnummer
NOR40176141
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