§ 11 Grundausbildungsverordnung für die Verwendungsgruppe C

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1980

Ersatz der Grundausbildung

§ 11.

Die Grundausbildung wird durch den erfolgreichen Abschluß einer der folgenden Grundausbildungen ersetzt:

  1. 1. Grundausbildung für dienstführende Wachebeamte,
  2. 2. Grundausbildung für Kriminalbeamte der Verwendungsgruppe W 2.

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