Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
§ 11.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1977 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10004224
Dokumentnummer
NOR12046417
alte Dokumentnummer
N3197610855S
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