Aufgaben
§ 117.
Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
- 1. Anordnung der Mitbenutzung im Streitfall gemäß § 9 Abs. 2,
- 2. Entscheidung in Verfahren gemäß § 18 Abs. 3,
- 3. Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß § 25,
- 4. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 31,
- 5. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 32,
- 6. Feststellung, ob auf dem jeweils relevanten Markt ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen, und Auferlegen spezifischer Verpflichtungen gemäß § 37,
- 7. Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 23 Abs. 2, 38, 41, 44 Abs. 1 und 2, 46 Abs. 2, 47, 48 und 49 Abs. 3,
- 8. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten sowie Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 und 45,
- 9. Zuteilung von Frequenzen, hinsichtlich derer im Frequenznutzungsplan eine Festlegung gemäß § 52 Abs. 3 getroffen wurde, gemäß § 54 Abs. 3 Z 2,
- 10. Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen gemäß § 56,
- 11. Änderung der Frequenzzuteilung gemäß § 57 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß § 60,
- 12. Entscheidung über das Recht Kommunikationsnetze oder -dienste bereit zu stellen gemäß § 91 Abs. 3,
- 13. Entscheidung über einstweilige Verfügungen gemäß § 91 Abs. 4,
- 14. Feststellung und Antragstellung gemäß § 111,
- 15. Antragstellung an das Kartellgericht gemäß § 127.
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