Gesamtverwertungsziele
§ 10a.
(1) Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber, Großanfallstellen und Eigenimporteure oder von diesen beauftragte Sammel- und Verwertungssysteme sind verpflichtet, in jedem Kalenderjahr ab 2007 insgesamt zumindest folgende Anteile der im österreichischen Bundesgebiet in Verkehr gesetzten Masse der jeweiligen Packstoffe in eine Anlage zur stofflichen Verwertung nach dem Stand der Technik einzubringen:
| 60% |
| 60% |
| 50% |
| 22,5% |
| 15% |
| 25% |
| 15% |
- Bei der Berechnung der Quote für Kunststoffe darf nur Material eingerechnet werden, das durch stoffliche Verwertung wieder zu Kunststoff wird.
(2) Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber, Großanfallstellen und Eigenimporteure oder von diesen beauftragte Sammel- und Verwertungssysteme dürfen ab 2007 insgesamt nur noch folgende Restmengen an Abfällen je Kalenderjahr auf Deponien ablagern:
| 40 000 t |
| 17 000 t |
(3) Die Feststellung der Zielerreichung gemäß Abs. 1 und 2 erfolgt erstmals für das Jahr 2007 und danach alle drei Jahre für das jeweilige Kalenderjahr durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Abfallmengenerhebungen, durch von den betroffenen Wirtschaftskreisen vorzulegende Daten und allenfalls notwendige Marktanalysen.
(4) Werden die Quoten gemäß Abs. 1 unterschritten oder die Restmengen gemäß Abs. 2 überschritten, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf der Grundlage des AWG 2002 unverzüglich die zur Verringerung des Abfallaufkommens erforderlichen weiteren Verkehrs- und Abgabebeschränkungen gemäß § 14 AWG 2002, wie insbesondere eine Rückgabepflicht des Letztverbrauchers oder eine Erhöhung der Erfassungs-, Sammel- und Verwertungsquoten der Sammel- und Verwertungssysteme gemäß § 11 Abs. 7, zu erlassen.
Schlagworte
Sammelsystem, Verkehrsbeschränkung, Erfassungsquote, Sammelquote
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Gesetzesnummer
10001464
Dokumentnummer
NOR40081913
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