§ 10 Kalibrierdienstverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 09.5.1998

Übergangsfristen und Notifikation

§ 10

Bisher gültige Kalibrierscheine sowie die dazugehörigen Kalibrierzeichen dürfen von den akkreditierten Kalibrierstellen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt und verwendet werden.

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