2. Abschnitt
Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
§ 10.
(1) Frauenquote im Prüfungsdienst: In der Verwendungsgruppe A2 ist die Quote von 50 % erreicht (von 26 Bediensteten sind 13 Frauen).
Auch in der Verwendungsgruppe A1 ist eine Frauenquote von 50 % anzustreben. Der Soll–Zustand wäre erreicht bei einem Zuwachs von 88 auf 111 Frauen (+ 26,14 %).
(2) Frauenquote bei Funktionen: Eine vollständige Annäherung an die Frauenquote von 50 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
– zumindest 3 Frauen die Leitung einer Sektion, | |
– 17 Frauen die Leitung einer Abteilung und | |
– 33 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfleitung | |
- aus übten. Da 3 Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion ausüben, wurde bei dieser Funktion die Frauenquote von 50 % erfüllt.
(3) Seit Erstellung des Frauenförderungsplans 1996/1997 erhöhte sich die Zahl der Prüferinnen um 66, während sich die Zahl der Prüfer um 56 verminderte.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189122
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