§ 10 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2016

2. Abschnitt

Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

§ 10.

(1) Frauenquote im Prüfungsdienst: In der Verwendungsgruppe A2 ist die Quote von 50 % erreicht (von 26 Bediensteten sind 13 Frauen).

Auch in der Verwendungsgruppe A1 ist eine Frauenquote von 50 % anzustreben. Der Soll–Zustand wäre erreicht bei einem Zuwachs von 88 auf 111 Frauen (+ 26,14 %).

(2) Frauenquote bei Funktionen: Eine vollständige Annäherung an die Frauenquote von 50 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn

– zumindest 3 Frauen die Leitung einer Sektion,

 

– 17 Frauen die Leitung einer Abteilung und

 

– 33 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfleitung

 
  

  1. aus übten. Da 3 Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion ausüben, wurde bei dieser Funktion die Frauenquote von 50 % erfüllt.

(3) Seit Erstellung des Frauenförderungsplans 1996/1997 erhöhte sich die Zahl der Prüferinnen um 66, während sich die Zahl der Prüfer um 56 verminderte.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189122

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