§ 10 Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

Alte FassungIn Kraft seit 15.9.1995

§ 10

§ 10. Arzneimittel, die Paraffinum liquidum enthalten und zur lokalen Anwendung in der Nase bestimmt sind, dürfen ab 1. November 1995 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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