Werknehmer
Zu Belohnungen, Entschädigungen, Sonderzahlungen usw., die an Werknehmer geleistet werden, siehe unter "Arbeitnehmer" Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988).Wirtschaftsgut
Wird ein Wirtschaftsgut oder ein Kundenstock veräußert, ist der daraus resultierende Ertrag nicht unter § 32 EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 15.12.1970, 1187/69).Zinsen
Verzugszinsen stellen keine Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988Zu Zinsenzahlungen im Rahmen eines Garantievertrages siehe unter "Garantievertrag" (Rz 6841).
Zuwendungen
Zuwendungen aus Anlass der Beendigung einer Tätigkeit stellen keine Entschädigungen iSd § 32 EStG 1988 dar (VwGH 23.10.1997, 96/15/0244, zum Ausscheiden eines Gemeinderates); siehe auch unter "Abfertigungen" (Rz 6821).Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 32 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988