Unfallversicherung – Mitwirkungsanteil der Vorschädigung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 264616.12.2018

ABGB: §§ 914 f

AUVB 2006: Art 18

Haben ua Abnützungserscheinungen, die schon vor dem Unfall bestanden haben, die Unfallfolgen beeinflusst, ist nach dem vorliegenden Art 18.3.1. AUVB 2006 im Falle von dauernder Invalidität der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Abnützungserscheinung zu kürzen.

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