Private Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei Prothese

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3228829.3.2022

Klarstellung der Rechtslage.

ABGB: §§ 914 f

Nach Art 7.2 AUVB 2007 idF 2012 gilt bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines Beines der Invaliditätsgrad von 70% und bei “Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung“ der entsprechende Teil dieses Prozentsatzes (Art 7.2.3 AUVB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte