Musterschriftsatz: ZPO 18A – Kostenbestimmungsantrag
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1. Allgemein: Der Kostenzuspruch kann nur bei rechtzeitiger und richtiger Verzeichnung erfolgen. Die Verzeichnung erfolgt im Verfahren erster Instanz durch Vorlage der (vollständig ausgefüllten) Kostennote vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz.