4.2. – 04 Wechsel des Treuhänders
Vertragskonzept
Der bisherige Treuhänder überträgt auf Weisung des Treugebers sein zivilrechtliches Eigentum am Geschäftsanteil an einen neuen Treugeber; dieser führt das bestehende Treuhandverhältnis fort.4.2. – 04 Wechsel des Treuhänders
Vertragskonzept
Der bisherige Treuhänder überträgt auf Weisung des Treugebers sein zivilrechtliches Eigentum am Geschäftsanteil an einen neuen Treugeber; dieser führt das bestehende Treuhandverhältnis fort.