Der gesetzliche Mindestinhalt der Satzung einer GmbH ist in § 4 GmbHG festgelegt. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Regelungen vorgesehen werden (fakultativer Inhalt).
Der gesetzliche Mindestinhalt der Satzung einer GmbH ist in § 4 GmbHG festgelegt. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Regelungen vorgesehen werden (fakultativer Inhalt).