Auch ausländische Exekutionstitel können unter Umständen in Österreich vollstreckt werden. In einigen (aber mittlerweile sehr wenig gewordenen) Fällen ist hiefür aber die Vollstreckbarerklärung des ausländischen Exekutionstitels erforderlich.
Auch ausländische Exekutionstitel können unter Umständen in Österreich vollstreckt werden. In einigen (aber mittlerweile sehr wenig gewordenen) Fällen ist hiefür aber die Vollstreckbarerklärung des ausländischen Exekutionstitels erforderlich.
