Der Betriebsvermögensvergleich (dh die Bilanzierung) nach § 4 Abs 1 EStG ist eine der Möglichkeiten der Gewinnermittlung bei den betrieblichen Einkunftsarten (Gewinneinkünfte). Anders als beim Betriebsvermögensvergleich iSd § 5 Abs 1 EStG kommen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG ausschließlich die steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften der §§ 4 bis 14 EStG zur Anwendung (dh eingeschränkter Betriebsvermögensvergleich ohne Maßgeblichkeit des Unternehmensrechts).