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Pensionsberechnung – Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus

SozialversicherungPensionsversicherungBurgerJuni 2025

Wer zwar mehr als 360 Beitragsmonate (30 Beitragsjahre) in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben hat, jedoch nur ein geringes Gesamteinkommen in seiner Eigenpension aufweist, erhält einen Bonus (Ausgleichsbonus/Pensionsbonus), der seine Pension erhöht. Das Ausmaß des Bonus hängt erstens davon ab, ob ein gemeinsamer Haushalt mit dem Ehegatten / eingetragenen Partner besteht, zweitens, ob mindestens 360 oder 480 Beitragsmonate vorliegen, und drittens, wie hoch das Gesamteinkommen ist. Der höchstmögliche Bonus beträgt € 481,–.

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