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Nicht genehmigungspflichtige Anlagen

VerwaltungsrechtGewerbeordnungOberdannerJuni 2025

Sind wirklich alle gewerblich genutzten Anlagen betriebsanlagenrechtlich genehmigungspflichtig? Nein, der Gesetzgeber hat bestimmte Anlagen wie Erdgas- und Fernwärmeleitungsnetze, aber bspw auch Bürobetriebe, Friseure und Fotografen von einer betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungspflicht freigestellt. Damit wurde für viele relevante Betriebstypen eine eindeutige Unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Betriebsanlagen geschaffen. In diesem Briefing wird erläutert, welche Anlagen das sind und welche Voraussetzungen dabei beachtet werden müssen.

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