Zwischen [...]
im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt
und
dem Betriebsrat der [...]
im Folgenden „Betriebsrat“ genannt
wird folgende
BETRIEBSVEREINBARUNG ÜBER DIE RAHMENBEDINGUNGEN DER RUFBEREITSCHAFT
abgeschlossen.
1. Geltungsbereich
In der Abteilung [...] am Standort [...] wird ab [...] Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit vereinbart.