Typische Übertretungen im Jagdrecht betreffen vor allem Verstöße gegen Abschusspläne, Schonzeiten und verbotene Jagdmethoden. Übertretungen werden überwiegend verwaltungsstrafrechtlich (und teilweise innerhalb der Jägerschaft disziplinarrechtlich) mit Geldstrafen und ggf jagdrechtlichen Maßnahmen wie dem Entzug der Jagdkarte geahndet. Schwerer wiegt der strafrechtliche Eingriff in fremdes Jagdrecht (§§ 137–138 StGB), der das unerlaubte Nachstellen, Töten oder Zueignen von Wild umfasst und je nach Schwere bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

