Mit dem Inkrafttreten des IFG am 1. 9. 2025 wird das verfassungsgesetzlich verankerte Amtsgeheimnis abgeschafft. An seine Stelle tritt ein zweisäuliges Transparenzregime: die proaktive Veröffentlichungspflicht und das Grundrecht auf Zugang zu Informationen auf Antrag – eine reaktive Informationspflicht verpflichteter Organe und Unternehmen. Dieses Briefing widmet sich der ersten Säule – der proaktiven Informationspflicht – und beleuchtet deren rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzung sowie Herausforderungen und Sanktionen.