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Doppelbesteuerungsabkommen – DBA

Internationales Steuerrecht & VerrechnungspreiseDoppelbesteuerungsabkommenAußerlechner/FrankJänner 2026

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind regelmäßig bilaterale völkerrechtliche Verträge, die Besteuerungsrechte zwischen zwei Vertragsstaaten aufteilen. Die Zielsetzung der Abkommen liegt in einer (effektiven) Einmalbesteuerung auf dem Gebiet bestimmter Steuerarten (zB Einkommen- und Vermögensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern). Hauptanwendungsgebiet der DBA ist die Vermeidung der sog juristischen (echten) Doppelbesteuerung bzw doppelter Nichtbesteuerung. DBA beschränken dabei die jeweiligen nationalen Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit.

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