vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstzettel und Dienstvertrag

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtLabackMai 2025

Der Dienstvertrag (auch Arbeitsvertrag genannt; „DV“) ist ein schuldrechtlicher synallagmatischer Vertrag und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Der DV kann grundsätzlich privatautonom gestaltet werden, allerdings sind neben zwingenden Gesetzesbestimmungen auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte