Die untenstehenden Bestimmungen zu Bildungsteilzeit sind mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft getreten. Das Gesetz sieht allerdings Übergangsregelungen für Personen vor, deren Bezug von Bildungsteilzeitgeld spätestens am 31. März 2025 begonnen hat. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter. Diese gelten auch für Personen, die die Bildungsteilzeit nachweislich spätestens am 28. Februar 2025 vereinbart haben, wenn die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt. Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einer Nachfolgeregelung.