Die erste bei Beschwerdeeinbringung an den EGMR zu überwindende Hürde ist jene des Art 47 EGMR-VerfO. Seit 1.1.2014 sieht dieser strenge Formvorschriften vor, deren Nichterfüllung zu einer administrativen Zurückweisung führt. So müssen alle relevanten Angaben im offiziellen Beschwerdeformular gemacht werden, Originalunterschriften und Angaben zu den Zulässigkeitskriterien gem Art 35 EMRK enthalten sein und sämtliche relevanten Dokumente vollständig beigelegt werden. In diesem Briefing erfahren Sie, wie Sie eine formgerechte Beschwerde einbringen und häufige Fehler vermeiden.