Das Asylrecht gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, ihrem Zusatzprotokoll und einer Reihe von europarechtlichen Vorgaben normiert den Schutz von Fremden, die vor Verfolgung, Krieg, politischer Verfolgung, Folter, Religion, Rasse, Nationalität oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen. Das Asylgesetz dient somit dem Schutz vor Verfolgung, vor der Gefahr der Verfolgung aus den genannten Gründen, es geht dabei um den internationalen Schutz.