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zu § 96 EO (Friedl)

Friedl1. AuflAugust 2023

Liegenschaftsanteile und Baurechte

 

Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen über die zwangsweise Pfandrechtsbegründung von Liegenschaften auch auf einzelne Liegenschaftsanteile und Baurechte anzuwenden.

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