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zu § 6 TilgG

Eder-Rieder2. AuflAugust 2022

Beschränkung der Auskunft

 

(1) Schon vor der Tilgung darf über Verurteilungen aus dem Strafregister bei Vorliegen der in den Abs. 2 und 3 genannten Voraussetzungen lediglich Auskunft erteilt werden

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