§ 63. (entfällt)
Durch § 44 Abs 1 Z 1 des BG vom 23. 2. 1979 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung 1960 - GGSt 1979 (BGBl 1979/209) wurde aus dem § 63 der Verordnung-Ermächtigung hinsichtlich gefährlicher und Ekel erregender Güter gestrichen.