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zu § 492 EO

1. AuflAugust 2023

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur ZVN 2009

 

(1) § 65 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegt.

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