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zu § 42 StVO (Grundtner)

Grundtner42. LfgJuni 2019

C. Allgemeine Regelung und Sicherung des Verkehrs

 

(1) [Für LKW und Anhänger] An Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr ist das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit An­hänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.

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