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zu § 3 DSt (Gartner)

Gartner1. AuflOktober 2022

Ein Disziplinarvergehen ist vom Disziplinarrat nicht zu verfolgen, wenn das Verschulden des Rechtsanwalts geringfügig ist und sein Verhalten keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat.

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Grundsätze

Bagatelldelikt

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