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zu § 320 BVergG (Thienel)

Thienel2. LfgAugust 2012

2. Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

 

(1) Ein Unternehmer kann bis zur Zuschlagserteilung bzw. bis zur Widerrufserklärung die Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers im Vergabeverfahren wegen Rechtswidrigkeit beantragen, sofern

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