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zu § 21e RAO (Murko)

Murko1. AuflOktober 2022

Rechtsanwalts-Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit kann Vollmacht erteilt werden. Sie sind durch ihre vertretungsbefugten Gesellschafter im Rahmen der diesen zukommenden beruflichen Befugnisse vertretungsbefugt im Sinn des § 8.

idF BGBl I 2020/19

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