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zu § 204 EO (Wittwer)

Wittwer1. AuflAugust 2023

Nutzungsverhältnis bei Superädifikat

 

Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

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